Allgemeine Geschäftsbedingungen Fernseh und Kaffemaschinen Werkstatt Renckly

§ 1  Handelspartner:

Kaffee- und Fernsehtechniker  Peter Renckly
Wilhelmstr. 13
76287 Rheinstetten
E-Mail: kaffee.service(ätt)gmx.de

 

§ 2  Unsere nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle mit uns geschlossenen Verkaufs- und Reparaturverträge. Unsere Angestellten sind nicht berechtigt, vor oder nach Vertragsschluss mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherung zu geben, die über den schriftlichen Vertrag hinausgehen oder die die nachfolgenden Bedingungen ändern. Mündliche Absprachen bedürfen insoweit unserer schriftlichen Bestätigung.

 

§ 3  Vertragsabschluss

3.1  Vertragsangebote, die von uns abgegeben werden, sind unverbindlich und freibleibend.

3.2  Technische Angaben, Beschreibungen und Abbildungen der Kaufgegenstände in Prospekten und sonstigen Werbeinformationen sind unverbindlich.

 

§ 4  Lieferung

4.1  Wir verkaufen grundsätzlich keine Kaffeemaschinen und keine Ersatzteile. Wir verstehen uns in diesem Punkt als reiner Reparaturservice-Dienstleister. Fernsehgeräte können bei uns repariert aber auch gekauft werden.

Liefertermine oder Lieferfristen können nicht garantiert werden und sind unverbindlich.

4.2  Ist die rechtzeitige Vertragserfüllung aufgrund von unvorhersehbaren Ereignissen - wie z.B. Nichtbelieferung oder verzögerte Belieferungen durch unsere Lieferanten nicht möglich, sind wir berechtigt, die Lieferung der Ware entsprechend der Dauer des hindernden Ereignisses hinauszuschieben. Dauert die Behinderung länger als einen Monat, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Ein daraus abgeleiteter Anspruch auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.

 

§ 5  Preise und Zahlungsbedingungen

5.1  Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

5.2  Unsere Rechnungen sind sofort ohne Abzug zu bezahlen.Verzugszinsen werden mit 2% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz berechnet.

5.3  Wir sind ein Kleinbetrieb. Reparaturen nur gegen Bar.

 

§ 6  Eigentumsvorbehalt

6.1  Verkaufte Geräte bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen unser Eigentum.

6.2  Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, oder kommt er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt trotz einer Abmahnung nicht nach, sind wir berechtigt, den Kaufgegenstand vom Käufer herauszuverlangen und nach Androhung und Ablauf einer angemessenen Frist durch freihändigen Verkauf bestmöglich zu verwerten.

 

§ 7  Reparaturbedingungen

7.1  Vereinbarungen zwischen uns und dem Auftraggeber (Kunde) über Instandsetzung von Elektrogeräten und deren Teilen sind verbindlich, wenn der Auftraggeber einen Auftragsschein unterzeichnet. Sie ersehen den Hinweis auf unsere AGB auf dem Auftragsschein (Gerätelaufzettel). Darauf sind die Fehler genauestens zu beschreiben. Sind schon Reparaturversuche von Ihnen oder Dritten unternommen worden, muß bei der Fehlerbeschreibung das erwähnt werden.

7.2  Bei der Reparaturannahme von Fernsehgeräten sind von dem Kunden vorab 40,- Euro zu entrichten. Diese werden bei Reparatur angerechnet. Soweit möglich wird dem Kunden bei Auftragserteilung der vermutliche Reparaturpreis genannt. Der Kunde kann eine Kostengrenze setzen, bis zu der sofort repariert werden kann. Andernfalls wird nach der Fehlersuche der Kunde mündlich darüber informiert was die Fehlerdiagnose ergeben hat und mit welchen Kosten er zu rechnen hat. Entscheidet sich der Kunde aufgrund dieser Informationen die Reparatur nicht ausführen zulassen, ist der Arbeitsaufwand des Auftragnehmers für die Fehlerdiagnose mit den gezahlten 40,- Euro abgegolten.

7.3  Bei der Reparaturannahme von Kaffeemaschinen sind von dem Kunden vorab 20,- Euro zu entrichten. Diese werden bei Reparatur angerechnet. Soweit möglich wird dem Kunden bei Auftragserteilung der vermutliche Reparaturpreis genannt. Der Kunde kann eine Kostengrenze setzen, bis zu der sofort repariert werden kann. Andernfalls wird nach der Fehlersuche der Kunde mündlich darüber informiert was die Fehlerdiagnose ergeben hat und mit welchen Kosten er zu rechnen hat. Entscheidet sich der Kunde aufgrund dieser Informationen die Reparatur nicht ausführen zulassen, ist der Arbeitsaufwand des Auftragnehmers für die Fehlerdiagnose mit den gezahlten 20,- Euro abgegolten.

7.4  Entscheidet der Kunde daß das unreparierte Gerät entsorgt werden soll, bieten wir dies als kostenlosen Service an. In dem Fall wird das Gerät von uns nicht mehr zusammengebaut sondern so wie es ist zum Wertstoffhof gebracht und entsorgt.

7.5  Entscheidet der Kunde das Gerät wieder abzuholen, wird es aus Sicherheitsgründen von uns wieder so gut es geht zusammengebaut. Dabei kann es vorkommen daß der Originalzustand aufgrund der Fehlersuche nicht wieder hergestellt werden kann. Auch kann es vorkommen, daß die Fehlererscheinung aufgrund der Fehlersuche eine andere ist als vorher.

7.6  Jede Kaffeemaschine wird nach erfolgtem Zusammenbau auf die Einhaltung der gesetzlichen VDE Sicherheitsbestimmung geprüft und einem Abschlusstest unterzogen. Der Wassertank wird ausgeleert. Im Bohnenbehälter können sich je nach Verbrauch durch die Tests noch Bohnen befinden.

7.7  Um eine exakte Fehlerdiagnose durchführen zu können ist es erforderlich, daß der Kunde alle Anbauteile für die Kaffeemaschine mitbringt. Je genauer der Fehler geschildert wird, desto besser sind die Erfolgsaussichten einer guten Reparatur. Der Wassertank sollte leer sein. Der Bohnenbehälter sollte für die anstehenden Tests Bohnen enthalten.

7.8  Wichtig sind ebenfalls die Informationen über die Verwendung von Wasserfiltern, ob eine Entkalkungsanlage vorhanden ist und welches Wasser von dem Kunden verwendet wird.

7.9  Ganz wichtig sind Informationen darüber, ob vom Kunden oder Dritten schon ein Reparaturversuch in dieser Sache unternommen wurde. Bei unsachgemäßer Vorreparatur oder bereits zerlegten Maschinen behalten wir uns vor die Annahme abzulehnen.

7.10  Die Geräte kommen zur Fehlerdiagnose genau in der Reinfolge dran, in der sie bei uns abgegeben werden. Die Reparaturdauer kann mehrere Tage und auch mehrere Wochen betragen, je nach Aufkommen und Anzahl der durchzuführenden Reparaturen.

7.11  Das Ergebnis einer Fehlerdiagnose wird dem Kunden mündlich mitgeteilt. Speziell für Versicherungen können schriftliche Fehlerdiagnosen zu einer festzulegenden vielfach höheren Pauschale erstellt werden.

7.12  Reparaturrechnungen sind bei Abholung des Gerätes zur Zahlung in Bar fällig. Beanstandungen der Rechnung werden nur berücksichtigt, wenn sie uns innerhalb einer Ausschlussfrist von 14 Tagen ab Zugang der Rechnung schriftlich mitgeteilt werden.

 

§ 8  Gewährleistung

8.1  Die Gewährleistung für Reparaturen beträgt 6 Monate. Sie beginnt mit der Abholung des Gerätes. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abholung des Gerätes und bezieht sich nur auf die tatsächlich durchgeführte Reparatur und die dabei eingebauten Ersatzteile. Defekte und Verschließ anderer Komponenten und Teile der Kaffeemaschine die bei der ursprünglichen Reparatur nicht ausgetauscht wurden, sind von der Gewährleistung innerhalb der 6 Monate ausgeschlossen.

8.2  Der Kunde hat uns Mängel unverzüglich innerhalb 14 Tagen anzuzeigen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach und verstärkt sich hierdurch der Mangel oder treten andere Schäden auf, fällt die Behebung der durch die nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Mängel und Schäden nicht unter die Gewährleistung.

8.3  Ist der beanstandete Fehler auf eine andere technische Ursache zurückzuführen, als sie bei der ursprünglichen Reparatur vorlag, so handelt es sich um keinen Fall von Gewährleistung.

8.4  Ist der beanstandete Fehler auf eine Fehlbedienung - insbesondere auf falsche Handhabung oder falsche Entkalkung - zurückzuführen, so handelt es sich um keinen Fall von Gewährleistung.

 

§ 9  Haftung für Mangel

9.1  Für etwaige Mängel leisten wir Gewähr durch Nachbesserung. Sofern eine zweimalige Nachbesserung fehlschlägt, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung der Vertrages (Rücktritt) verlangen. Dies gilt auch, wenn wir die Nachbesserung ernsthaft und endgültig verweigern.

9.2  Das Recht auf Rücktritt steht dem Auftraggeber nicht zu, wenn die Pflichtverletzung unerheblich ist.

9.3  Die vorgenannten Mängelansprüche verjähren in einem Jahr. Dies gilt nicht, soweit es sich um Schadensersatzansprüche wegen Mängeln handelt. Für Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels gilt der § 10.

9.4  Garantien im Rechtssinne erhält der Auftraggeber durch uns nicht.

 

§ 10  Haftung für Schäden

10.1  Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen so wie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten, d.h. von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist sowie dem Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haften wir für jeden Grad des Verschuldens.

10.2  Der vorgenannte Haftungsschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.

10.3  Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Auftraggebers beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruches bzw. bei Schadensersatzansprüchen wegen eines Mangels ab Abnahme des Werkes.

10.4 Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen ist oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

 

§ 11  Abnahme des Auftragsgegenstands

11.1  Nach Fertigstellung des Auftrags wird der Kunde informiert sein Gerät abzuholen. Wird der Kaffeeautomat trotz Anmahnens innerhalb 6 Wochen nach Rechnungsstellung nicht abgeholt (2-fache erfolglose Mahnung), gehen wir davon aus, dass der Kunde das Interesse an dem Kaffeeautomat verloren hat (Eigentumsaufgabe). Ab diesem Zeitpunkt beginnt eine 3-monatige Lagerfrist. Nach Ablauf dieser Lagerfrist sind wir dazu berechtigt, den Reparatur-Gegenstand zum Ausgleich der offenen Forderungen anderweitig zu verwerten (Erlöschen der Aufbewahrungsfrist).

11.2  Während der dreimonatigen Lagerfrist (beginnend 4 Wochen nach Rechnungstellung) haften wir nur im Rahmen grober Fahrlässigkeit für Beschädigung oder Verlust des Gerätes. Zudem behalten wir uns vor, während dieses Zeiraumes 5 € Lagerkosten pro Monat in Rechnung zu stellen.

 

§ 12  Empfehlungen und Bewertungen

Es gilt der Spruch: 'Wenn Sie zufrieden sind erzählen Sie es weiter. Sind Sie es nicht, sagen Sie es mir.'

12.1  Gerne dürfen Sie uns weiterempfehlen. Wenn Neukunden aufgrund Ihrer Empfehlung zu uns kommen, können Sie als kleines Dankeschön ein Geschenk bekommen. Vorraussetzung für die Erkennung der Empfehlung ist, dass diese dann aber auch Ihren Namen nennen. Bitte achten Sie darauf, dass wir diesen Hinweis bekommen.

12.2  Internetbewertungen müssen korrekt und ehrlich sein. Im Grundsatz gilt der obige Spruch.

12.3  Internetbewertungen die dazu dienen uns Schaden zuzufügen, können auf dem Rechtsweg verfolgt werden.

 

§ 13  Widerrufsbelehrung

13.1  Widerrufsrecht bei Lieferung von Neuwaren.
Der Verkauf von Fernsehgeräten finden nur in unseren Geschäftsräumen statt. In Ausnahmefällen kann auch mal ein Gerät ausserhalb unsere Geschäftsräume bestellt werden. In diesem Ausnahmefall können Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt am Tag nachdem Sie die Ware erhalten haben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware.

Der Widerruf ist zu richten an:

Kaffee und Fernsehtechniker Peter Renckly

Wilhelmstr. 13
76287 Rheinstetten
E-Mail: kaffee.service(ätt)gmx.de

13.2  Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Zahlung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

 

§ 14  Sollte eine Klausel der vorstehenden Verkaufs- und Reparatur Bedingungen bzw. eine sonstige Vertragsvereinbarung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit aller sonstigen Klauseln, Bestimmungen bzw. Vereinbarungen unberührt.

 

§ 15  Erfüllungsort für alle gegenseitigen Ansprüche und ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Karlsruhe.